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   BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99   

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BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99 (https://dejure.org/2000,25453)
BPatG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99 (https://dejure.org/2000,25453)
BPatG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 24 W (pat) 196/99 (https://dejure.org/2000,25453)
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  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99
    Im Zusammenhang mit diesen Waren ist das Markenwort "PERFECT DAY" deswegen nicht freihaltungsbedürftig im Sinne der genannten Vorschrift (vgl BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU").

    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093, 1094 f "FOR YOU"; GRUR 1999, 1096, 1097 "ABSOLUT"), sowie Ausdrücke, die lediglich als Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art aufgefaßt werden können (vgl BGH MarkenR 2000, 50, 51 "Partner with the Best"; MarkenR 2000, 48, 49 "Radio von hier").

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen Waren anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st Rspr; vgl zB BGH MarkenR 2000, 99, 100 "St. Pauli Girl"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093, 1094 f "FOR YOU"; GRUR 1999, 1096, 1097 "ABSOLUT"), sowie Ausdrücke, die lediglich als Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art aufgefaßt werden können (vgl BGH MarkenR 2000, 50, 51 "Partner with the Best"; MarkenR 2000, 48, 49 "Radio von hier").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093, 1094 f "FOR YOU"; GRUR 1999, 1096, 1097 "ABSOLUT"), sowie Ausdrücke, die lediglich als Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art aufgefaßt werden können (vgl BGH MarkenR 2000, 50, 51 "Partner with the Best"; MarkenR 2000, 48, 49 "Radio von hier").
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen Waren anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st Rspr; vgl zB BGH MarkenR 2000, 99, 100 "St. Pauli Girl"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER").
  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

    Auszug aus BPatG, 16.05.2000 - 24 W (pat) 196/99
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093, 1094 f "FOR YOU"; GRUR 1999, 1096, 1097 "ABSOLUT"), sowie Ausdrücke, die lediglich als Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art aufgefaßt werden können (vgl BGH MarkenR 2000, 50, 51 "Partner with the Best"; MarkenR 2000, 48, 49 "Radio von hier").
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